Verbraucherrecht: Infos über gefährliche Stoffe
Das Wortkürzel REACH steht für ein wichtiges Verbraucherrecht: Das EU-Gesetz zur „Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals“ regelt alles rund um die Kontrolle, Risikobewertung und Zulassung von Chemikalien. Damit hat jeder Käufer das Recht, mehr über die gefährlichen Inhaltsstoffe von einzelnen Produkten zu erfahren. Laut REACH Artikel 33 müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Branchen wie der Handel hierzu „ausreichende Informationen“ geben. Das kann zum Beispiel in Form von Produktinformationen oder von „Sicherheitsdatenblättern“ geschehen.
Der rechtliche Unterschied ist aber, dass ein gewerblicher Kunde sofort Auskunft bekommt. Dagegen darf Otto Normalverbraucher bis zu 45 Tage auf eine Antwort warten. Eine schwache Vorgabe der Politik ist es auch, dass (nur) „mindestens der Name des betroffenen Stoffes” angegeben werden muss. Eine halbwegs verständliche Zusammenfassung der Materie liefert der Wikipedia Eintrag unter de.wikipedia.org/wiki/REACH. Mehr Informationen bieten die leider spröde gestalteten Internetseiten www.reach-info.de und www.reach-clp-helpdesk.de.




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